… Vollzeitpflege bei Verwandten im Überblick!

Ein Kind aus Ihrer Verwandtschaft lebt aus den unterschiedlichsten Gründen bei Ihnen und Sie erhalten aktuell Verwandtenpflegegeld nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII), fühlen sich aber mit der Erziehung des Kindes „alleingelassen“ und wünschen sich fachliche Unterstützung? Auch hier gibt es die Möglichkeit sich als Pflegefamilie nach dem Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII) zu bewerben. Allerdings gibt es einige Unterschiede zwischen den Leistungen nach SGB XII und den Anforderungen an Sie als Verwandte und zukünftigen Pflegeeltern nach SGB VIII, z.B. Hilfeplanung.

Diese werden in der Rubrik „Alltag einer Pflegefamilie“ detailliert beschrieben.

Gerne können Sie Ihre Fragen und Anliegen auch persönlich schildern und sich direkt mit uns in Verbindung setzen.

Wir beraten Sie gerne!