Häufig gestellte Fragen

Üben wir als Pflegemutter oder Pflegevater einen Beruf aus?

Nein, Pflegeeltern zu sein, stellt keinen Beruf dar. Es ist vielmehr eine Berufung beziehungsweise ein sehr intensives und verantwortungsvolles Ehrenamt. Wir erkennen Ihre Erziehungsleistung an und wertschätzen Ihre Tätigkeit als Pflegepersonen (s. Erziehungsbeitrag). Für den Lebensunterhalt des Pflegekindes bekommen Sie verschiedene finanzielle Unterstützungen (s. Grundbetrag):

Laufende Leistungen

Der Erziehungsbeitrag beläuft sich auf 248 Euro monatlich (Stand: Mai 2020). Dieser wird in der Regel jährlich aktualisiert. Die Höhe des Grundbetrages ist vom Alter des Kindes abhängig und wird ebenso in der Regel jährlich aktualisiert (Stand Januar 2021):

  • 568 € für Kinder von 0 bis 5 Jahren
  • 653 € für Kinder von 6 bis 11 Jahren
  • >718 € für Jugendliche ab 12 Jahren

Weisen Kinder einen erhöhten Bedarf auf, können Sie einen zusätzlichen monatlichen Geldbetrag erhalten. Dieser orientiert sich an den Bedarfsstufen der Richtlinien des Gemeinsamen Pflegekinderdienstes von Stadt und Landkreis Fulda (siehe Anlage 2).

Einmalige Leistungen

Zusätzlich gilt der hessische Nebenleistungskatalog des Hessischen Städte –und Landkreistages. Darin werden einmalige Zusatzleistungen aufgezählt, wie z.B. Kostenübernahme im Freizeitbereich, Sehhilfen, Lernmittel. Für die erstmalige Einrichtung einer Pflegestelle können Ihnen folgende Zuschüsse gewährt werden: (abhängig von Alter):

  • Mobiliar bis 800 €
  • Kinderwagen bis 150 €
  • Kindersitz bis 100 €
  • Bekleidungs-Erstausstattung bis 300 €

(Stand: Dezember 2020) - Nebenleistungsempfehlungen für die Jugendhilfe in Hessen (kostenbeitrag.de)

Bekommen wir als Pflegeeltern Kindergeld?

Sie beantragen für Ihr Pflegekind Kindergeld. Aufgrund des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII wird ein Teil davon als Kostenbeteiligung vom Jugendamt einbehalten.

Kommen irgendwelche Kosten auf uns zu?

Das Bewerbungsverfahren ist für Sie kostenfrei. Auch für Seminarteilnahmen sowie weitere Angebote des Pflegekinderdienstes entstehen für Sie keine Kosten.

Wie lange bleibt ein Pflegekind in unserer Familie?

In Bereitschafts- und Kurzzeitpflegefamilien bleiben die Kinder nur für einen Zeitraum von wenigen Wochen oder Monaten.

In einer Vollzeitpflegefamilie wird eine langfristige Betreuung angestrebt. Dies kann dann je nach Verlauf bis zur Volljährigkeit dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen findet eine Rückführung des Kindes zu seinen Eltern statt.

Müssen wir das Pflegekind irgendwann an die Eltern zurückgeben?

Diese Frage ist nicht eindeutig mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten, das kommt auf den Einzelfall an. Dabei wird insbesondere die Bindung des Kindes berücksichtigt. Diese wird beeinflusst durch das Alter des Kindes (bei Aufnahme) und die Dauer des Pflegeverhältnisses.

Ein Pflegekind aufzunehmen bedeutet, sich über eine mögliche Rückführung bewusst zu sein. Die Lebenssituation von Eltern kann sich verändern, sodass ein Zusammenleben mit ihrem Kind wieder möglich ist. Dann wird eine Rückführung gegebenenfalls befürwortet und angestrebt.

Ist die Rückführung zu den Eltern nicht möglich oder wird von diesen nicht gewünscht, verbleibt das Kind in der Pflegefamilie.

Haben wir Einfluss auf das Alter des zu vermittelnden Kindes?

Ja. In den Vorbereitungs- und Vertiefungsgesprächen teilen Sie den Mitarbeiterinnen des Gemeinsamen Pflegekinderdienstes ihr Wunschalter des Pflegekindes mit. Nach Abschluss der erfolgreichen Eignungsüberprüfung wird das Aufnahmealter im Gespräch mit Ihnen festgelegt. Dabei spielen auch Ihr Alter sowie andere Faktoren eine Rolle.

Falls Sie eigene Kinder haben, sollte das Pflegekind das Jüngste in Ihrer Familie sein, um die Geschwisterfolge zu wahren.

Wie lange dauert es, bis wir ein Pflegekind aufnehmen können?

In der Regel dauert die Qualifizierungsphase mit Abschluss der Pflegeelternschulung und anschließender Anerkennung als Pflegepersonen zwischen einem halben und einem ganzen Jahr. Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig (Zeitpunkt der nächsten Pflegeelternschulung, Anzahl der Hausbesuche und Vorgespräche etc.). Wir empfehlen Ihnen, sich genügend Zeit für diesen Prozess zu nehmen. Da wir „Eltern für Kinder“ suchen, ist die Wartezeit nicht vorhersagbar und vom Hilfebedarf des Kindes abhängig.

Wenn das Kind doch nicht mehr in der Familie leben kann, wieso können wir es dann nicht gleich adoptieren?

Das geht nicht, weil Pflege- und Adoptionsverhältnisse rechtlich betrachtet völlig unterschiedlich sind. Eltern können eine Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt beantragen. Eine Form der Hilfe zur Erziehung ist die Vollzeitpflege. Pflegekinder bleiben gesetzlich Kinder Ihrer Eltern. Die Eltern bleiben häufig weiterhin Inhaber der elterlichen Sorge. Durch gerichtliche Entscheidung können Teile oder die gesamte elterliche Sorge auf einen Pfleger bzw. Vormund übertragen werden.

Kinder und Eltern haben ein Recht auf Umgang miteinander (Umgangskontakt). Außerdem sind die Eltern Mitwirkende bei der Hilfeplanung für ihr Kind. Bei einer Adoption hingegen geben die Eltern ihre elterliche Sorge ab und übertragen diese auf die Adoptiveltern. Das Verwandtschaftsverhältnis erlischt somit rechtlich und entsteht mit den Adoptiveltern. Es stellt somit keine Hilfe zur Erziehung dar und daher findet keine Hilfeplanung statt.

Müssen wir das Jugendamt fragen, wenn wir mit unserem Pflegekind in den Urlaub fahren möchten und um Erlaubnis bitten?

In der Regel zählen gemeinsame Familienurlaube zu den alltäglichen Angelegenheiten und somit bedarf es keiner Rücksprache mit dem Jugendamt. Vereinzelt ist eine Rücksprache mit dem Jugendamt jedoch erforderlich:

  • Urlaub außerhalb der EU (z.B. Amerika, Indien, etc.)
  • Reise in Kriegsgebiete (z.B. Iran, Afghanistan)
  • Reisebeginn unmittelbar nach Vermittlung in die Pflegefamilie

Eine Reise würde die Gesundheit des Kindes gegebenenfalls gefährden (z.B. Reise mit einem Neugeborenen zu ungünstigen Reisezielen).

Was können wir als Pflegeeltern generell entscheiden und für welche Entscheidungen sind das Jugendamt und die Eltern zuständig?

Sie dürfen als Pflegeeltern über alltägliche Angelegenheiten ihres Pflegekindes entscheiden, wie u.a. Arztbesuche und übliche Vorsorgeuntersuchungen, Teilnahme an Ferienfreizeiten, Lehrergespräche und Teilnahme an Elternabenden.

Weitreichende Entscheidungen, wie u.a. Kita- bzw. Schulauswahl und -anmeldung, planbare Operationen, Einrichten von Konten, Anmeldung des Wohnsitzes, bedürfen der Zustimmung der Personensorgeberechtigen.

Können wir als Pflegeeltern weiterhin berufstätig sein?

Zu Beginn des Pflegeverhältnisses setzen wir voraus, dass mindestens eine Bezugsperson das Pflegekind rund um die Uhr betreut. Somit kann sich das Pflegekind in der neuen Umgebung eingewöhnen und Bindungen mit Ihnen eingehen.

Zu einem späteren Zeitpunkt ist ein Wiedereinstieg in das Berufsleben mit möglichst reduzierter Stundenzahl möglich (z.B. mit Beginn der Kindergartenzeit).

Minijobs sind nach Rücksprache vereinzelt schon zu Beginn der Vollzeitpflege möglich.

Können wir Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen?

Pflegeeltern haben einen Anspruch auf Elternzeit. Die Elternzeit kann ab Aufnahme des Pflegekindes für insgesamt 36 Monate gewährt werden und muss bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden. Sie können sich die 36 Monate untereinander aufteilen. Ein Einspruch auf Elterngeld besteht für die Pflegeeltern nicht, da Sie Leistungen aus der öffentlichen Jugendhilfe erhalten.

Was können wir machen, wenn wir das Gefühl haben, mit dem Pflegekind überfordert zu sein oder, wenn wir Verhaltensweisen des Pflegekindes nicht einschätzen können?

Der Anerkennung als Pflegepersonen geht eine lange Qualifizierungsphase voraus, die unter anderem eine Bewerberschulung beinhaltet. Sie werden in diesem Rahmen bestmöglich auf die Aufnahme, die Betreuung sowie den Umgang mit einem Pflegekind vorbereitet. Verspüren Sie Unsicherheiten im Umgang mit ihrem Pflegekind oder fühlen Sie sich überfordert, sind wir als Mitarbeiterinnen des Gemeinsamen Pflegekinderdienstes vertrauensvolle Ansprechpartner für Sie. Unterstützend erhalten Sie Gruppensupervision und können in einer Krisensituation auch Einzelsupervision in Anspruch nehmen.

Auch die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche ist eine kompetente Anlaufstelle bei Fragen rund um die Erziehung und Herausforderungen im Umgang mit Kindern. Grundsätzlich ist eine offene und transparente Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten wünschenswert und hilfreich für einen guten Verlauf der Hilfe.