Die Vermittlung eines Pflegekindes

Hat das Jugendamt eine „Hilfe zur Erziehung“ nach § 33 SGB VIII beschlossen und sucht für ein Kind ein neues Zuhause in Form einer Vollzeitpflege, werden wir von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialen Dienste von Stadt oder Landkreis Fulda über die Herkunft und den Verlauf des bisherigen Lebens des Kindes informiert. Auf der Basis dieser Informationen suchen wir eine passende Familie für das Kind. Dazu suchen wir den Dialog mit Ihnen. Weitere Gespräche mit allen Beteiligten, insbesondere mit den Eltern und den Pflegeeltern zum gegenseitigen Kennenlernen, helfen bei der Entscheidung. Diese soll von Allen getragen werden und ermöglicht einen guten Verlauf der späteren Zusammenarbeit.

Die Ankunft des Pflegekindes

Nach der Entscheidung wechseln Kinder in der Regel nicht von heute auf morgen zu Ihnen nach Hause. Alle Beteiligten sollen die Möglichkeit haben, sich an die neue Lebenssituation zu gewöhnen. So entsteht eine Phase der Annäherung, in der das Kind schrittweise zunehmend mehr Zeit bei Ihnen verbringt, um sich an Sie und die neue Situation zu gewöhnen – und umgekehrt. Nach dieser Übergangszeit lebt das Kind nun in Vollzeitpflege bei Ihnen.

Das bedeutet:
Sie als Pflegeeltern betreuen, versorgen und erziehen das Kind rund um die Uhr und geben ihm in Ihrer Familie ein Zuhause. Sie sind verantwortlich für die Gestaltung des Alltags. Für weitrechende Entscheidungen brauchen Sie die Zustimmung der Inhaber der elterlichen Sorge. Zur genaueren Unterscheidung dieser Rechte finden Sie unten stehend eine Datei zur Alltagssorge.

Meist haben die leiblichen Eltern die elterliche Sorge inne, in Einzelfällen jedoch können in familiengerichtlichen Verfahren Teile der Personensorge den Eltern entzogen und auf das Jugendamt oder einen Einzelvormund übertragen werden.

Vormund / Pfleger

Die Wahrnehmung der elterlichen Sorge übernimmt entweder ein Pfleger (Teile der elterlichen Sorge) oder ein Vormund (Wahrnehmung der kompletten elterlichen Sorge).

Rechte im Alltag

pdf|Alltagssorge
Tabelle Rechte § 1688 BGB)
2 MB

Die Alltagsgestaltung – Beginn des Hilfeplanprozesses

Lebt das Pflegekind dauerhaft bei Ihnen in Vollzeitpflege nach §33 SGB VIII finden regelmäßige Hilfeplangespräche zweimal im Jahr statt. An diesen Hilfeplangesprächen nehmen alle für das Kind und für die Hilfeplanung relevanten Personen teil. Dies sind insbesondere die leiblichen Eltern, Sie als Pflegeeltern, eine Fachkraft des Sozialen Dienstes und wir sowie gegebenenfalls ein Vormund /Pfleger. Inhalt der Hilfeplangespräche ist die aktuelle Situation des Kindes und davon ausgehend die weitere Gestaltung und Ziele der Hilfe für das Pflegekind. So werden Themen wie etwa Kindergarten/Schule, Gesundheit des Kindes, Entwicklungsfortschritte des Kindes, Förderbedarf und die Gestaltung der Umgänge mit den Eltern mit allen Beteiligten thematisiert. Die Hilfeplanung findet solange statt, bis die „Hilfe zur Erziehung“ endet und das Pflegeverhältnis aufgelöst wird.

An der Hilfeplanung haben Sie die Aufgabe als Leistungserbringer und Kooperationspartner des Jugendamtes maßgeblich mitzuwirken, indem Sie zur Vorbereitung des Gespräches den Hilfeplanbericht gemeinsam mit Ihrem Pflegekind ausfüllen. In diesem Bericht dokumentieren Sie wichtige Entwicklungsereignisse und Veränderungen der letzten Monate, die das Leben des Pflegekindes, sowie Ihre Familie, betreffen. Außerdem formulieren Sie die Zielerreichung und Ihre neuen Ziele für den nächsten Hilfeplanungszeitraum. Uns ist es wichtig, dass Partizipation der Kinder und Jugendlichen stattfindet. Das heißt, dass sie aktiv an dem Hilfeplanprozess teilnehmen, Ziele formulieren und in alle wichtigen Entscheidungen einbezogen werden.

Vordruck des Hilfeplanberichts:

pdf|Hilfeplanbericht
Hilfeplanbericht der Pflegeeltern / des Pflegekindes
166 KB

Kontakte zu der Herkunftsfamilie

Kontakte zwischen Ihrem Pflegekind und seiner Herkunftsfamilie finden zusätzlich zu den Treffen im Rahmen des Hilfeplanprozesses in der Regel auf „neutralem Boden“ statt. Denn Kinder haben ein Recht auf regelmäßigen Umgang (Umgangskontakte) mit ihren Eltern. Bei Bedarf finden die Umgangskontakte auch mit Begleitung von Fachkräften statt. Gibt es andere wichtige Bezugspersonen aus der Herkunftsfamilie, wie zum Beispiel Großeltern und Geschwister, können auch hier Umgangsregelungen bestehen.

Denn „Pflegekinder können ihre Situation am Besten bewältigen, wenn Pflegeeltern und Herkunftseltern einander respektieren. Ihr Selbstwert und ihre Frage „Wer bin ich?“ wird davon bestimmt […] Gibt es eine wie auch immer gelebte Balance zwischen den Familien, so gibt es Frieden im Inneren der jungen Menschen“ (Wiemann, Irmela (2010): Pflegefamilie und Herkunftsfamilie in Balance – Chance für das Pflegekind)

„Kontakte des Kindes zu seinen Angehörigen – eingebettet in eine Reihe von Begleitmaßnahmen –sind für die seelische Entwicklung des Kindes meist die bessere Alternative. Der Abbruch von Kontakten zur Herkunftsfamilie kann beim Kind unbewusste Selbstwertprobleme, Schuldgefühle und Identitätskonflikte verstärken“ (Wiemann Irmela (2008): Kontakte von Pflegekindern zu ihren Angehörigen)