Dein Recht auf Mitsprache!

… es geht um Dich! Deswegen ist es wichtig, dass Du aktiv an Hilfeplangesprächen teilnimmst und Deine Meinung einbringst. Dies sieht auch der Gesetzgeber so und hat im achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) §8 Dein Mitspracherecht festgeschrieben:

  1. Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an alle sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen.

Das bedeutet: Du hast ein Recht auf Mitsprache im Hilfeplanprozess.

Im Hilfeplanbericht für Pflegeeltern und Pflegekinder hast Du die Möglichkeit, Dinge aufzuschreiben, die Dir wichtig sind, die sich verändern sollen oder welche Ziele Du Dir für das nächste Halbjahr vornimmst.

Weiterlesen

Auch wenn die Hilfeplangespräche nicht Deine Lieblingsbeschäftigung darstellen und oftmals mit Sorge, Ängsten und Zeitaufwand verbunden sind– bringe Dich aktiv ein. Denn nur so können wir – der Gemeinsame Pflegekinderdienst, Deine Pflegeeltern, Eltern sowie der Soziale Dienst oder auch der Vormund/Pfleger- Deine Bedürfnisse wahrnehmen und in die Planung einbeziehen! Es gibt auch die Möglichkeit, vorab mit Deiner zuständigen Mitarbeiterin/ Deinem zuständigen Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes alleine ohne Deine Pflegeeltern zu sprechen. Wir sind gerne für Dich da und beraten Dich vertraulich.

Dein Weg ins Erwachsenwerden – gemeinsam mit der Jugendhilfe!

Üblicherweise endet die Jugendhilfe mit Deinem 18. Geburtstag automatisch. Um weiterhin Jugendhilfe zu bekommen, gibt es die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen – die sogenannte Hilfe für junge Volljährige nach dem §41 des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Darin steht geschrieben:

  1. Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.

Das bedeutet: Hast Du das Gefühl, mit 18 Jahren noch auf Unterstützung von Deinen Pflegeeltern und/oder des Jugendamtes angewiesen zu sein, kannst Du einen Antrag auf Weiterführung der Hilfe stellen. Wichtig dabei ist: Nur Du kannst den Antrag stellen! Deine Pflegeeltern, Eltern oder Dein Vormund/Pfleger können diesen Antrag nicht stellen – sie können Dich lediglich bei dem Vorhaben unterstützen! Aus organisatorischen Gründen solltest Du den Antrag möglichst frühzeitig stellen. Es kann aber auch am Tag vor Deinem 18. Geburtstag geschehen.

„Moses Online“ ist eine Internetseite, die sich intensiv mit dem Thema „Hilfe für junge Volljährige“ beschäftigt: www.moses-online.de.

Dort kann Dir der folgende Musterantrag bei Deiner Antragstellung helfen:

Sehr geehrte …,
Hiermit stelle ich einen Antrag auf Hilfe für junge Volljährige.

Begründung:

  • Ich besuche noch 1 ½ Jahre das Berufskolleg. Ich habe also kein Einkommen
  • Ich finde, dass ich noch zuhause leben sollte weil:
  • ich mich in meiner Familie geborgen und aufgehoben fühle
  • ich mich noch nicht reif genug fühle, allein zu leben
  • ich glaube, ich würde untergehen, wenn ich jetzt allein leben müsste
  • Dinge, die unvorhersehbar sind, machen mich noch ganz unsicher
  • Konflikte zu meistern, finde ich auch noch schwierig
  • die Ausbildung stellt hohe Anforderungen an mich und wenn ich das alles allein schaffen müsste, würde das glaube ich nicht gehen
  • denn, ich brauche noch ganz viel Zuspruch. Wenn ich den nicht bekomme, verliere ich den Mut und glaube, ich schaffe es nicht mehr.
  • Ich beschäftige mich schon noch mit meiner Ursprungsfamilie, besonders da ...... Für solche Situationen brauche ich einfach die Unterstützung meiner Mutter
  • Ich kann putzen, kochen und meinen Tag geregelt bekommen und auch die Schule gut besuchen, aber – um das weiterhin gut machen zu können, brauche ich einfach die Basis meiner Familie. Wenn ich mir vorstelle, allein leben zu müssen, krieg ich die Krise. Mal ist das ja ganz schön, aber länger ätzend. – zumindest jetzt noch.

Aus diesen Gründen – stelle ich einen Antrag auf Hilfe für junge Volljährige, so dass es mir weiter möglich ist, in meiner Pflegefamilie zu leben.

Ich bitte wirklich darum, dass mir dieser Antrag so gewährt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Quelle: www.moses-online.de (Betreiber dieses Webangebots und inhaltlich verantwortlich ist: Henrike Hopp und Jens-Holger Hopp GbR)

Links zu Internetseiten und Broschüren die dich ebenso interessieren könnten

  • Durchblick – Infos für deinen Weg aus der Jugendhilfe ins Erwachsenenleben
    Hier herunterladen